Aufgrund der aktuellen Situation gilt ab sofort zum eigenen und zum Schutz anderer folgende Regelung im Münchner Tauchergemeinschaft e.V.:
Stand: 10.03.2020 18:00 Uhr
Kinder/Jugendliche: Wer von einer Schulschließung betroffen ist, darf auch keine Sportveranstaltung besuchen. Dies gilt auch für die Geschwisterkinder der von einer Schulschließung betroffenen Kinder/Jugendlichen.
Erwachsene: Eltern von Kindern/Jugendlichen, die von einer Schulschließung betroffen sind, dürfen Sportveranstaltungen der MTG für die Dauer der Schulschließung nicht besuchen.
Erwachsene, die von einer Quarantäne-Maßnahme betroffen sind: Alle Familienmitglieder des von einer Quarantäne-Maßnahme Betroffenen dürfen für die Dauer der Quarantäne-Maßnahme Sportveranstaltungen der MTG nicht besuchen.
Trainer/Innen: Auch hier gilt die Regelung zur Schulschließung wie unter 1. und zu Quarantäne Maßnahmen wie unter 3. Die TrainerInnen werden in der gewohnten Art und Weise ihre TeilnehmerInnen über Trainingsausfall informieren.
Alle MTG-Mitglieder aus Risikogebiet: Wer sich in einem Risikogebiet
( https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html ) aufgehalten hat, darf den Sportunterricht für die Dauer von 2 Wochen nach Rückkehr aus diesem Gebiet nicht aufsuchen.
(c) Originaltext von https://esv-muenchen.com/